Covid-19-Update - Regelungen während des Lockdowns vom 17. November bis 6. Dezember 2020
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Lehrbetrieb, Sekretariat, Prüfungen und Meldepflicht vom 17. November bis (voraussichtlich) 6. Dezember 2020.
Die JAM MUSIC LAB GmbH möchte die aktuell notwendigen Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung bestmöglich unterstützen. Dies bedeutet für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Studierende auch im eigenen Ermessen so zu handeln, dass jegliche Formen des persönlichen Zusammentreffens nicht zuletzt auch außerhalb des Lehrbetriebes auf ein Minimum zu reduzieren sind.
Der zweite von der Bundesregierung verordnete Lockdown vom 17. November bis einschließlich 6. Dezember 2020 bedeutet für die Konservatoriums- und Universitätsangehörigen sowie die MitarbeiterInnen der Verwaltung in Ergänzung zu den im veröffentlichten Sicherheitskonzept beschriebenen Maßnahmen folgende weitere Regeln:
Lehr- und Forschungsbetrieb
Lehre und Forschung erfolgen bis vorerst 6. Dezember ausschließlich in digitaler Form, mit einer Ausnahme: Präsenzunterricht ist für Studierende, die in diesem Semester vor kommissionellen künstlerischen Prüfungen stehen (Bachelor- und Master-, Zwischen- oder Kontrollprüfungen) im gegenseitigen Einvernehmen von Studierenden und Lehrenden möglich.
Während des Lockdowns werden alle Veranstaltungen der JMLU abgesagt.
Prüfungsbetrieb
Kommissionelle künstlerische Prüfungen können, sofern nicht verschiebbar, unter Einhaltung strenger Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden.
Büro und Sekretariat
Während des Lockdowns findet kein Personenparteienverkehr statt. Per E-Mail können Zoom- oder Telefontermine vereinbart werden, um dringliche Angelegenheiten zu besprechen.
Meldepflicht
Jeder positive Covid-19-Fall und jeder Verdachtsfall von Mitgliedern der JMLU ist weiterhin unverzüglich an covid@jammusiclab.at zu melden.
Mit den besten Wünschen für die kommenden Wochen – bitte bleiben Sie gesund!