Qualitätssicherungssystem

Abkürzungen

1. Grundlagen der Qualitätssicherung an der JMLU

Die Qualität einer Universität entsteht durch das Erreichen von Zielen, welche sie in den Bereichen Lehre, Forschung und Administration für sich selbst definiert und an deren Erreichen sie langfristig aus interner und externer Sicht gemessen wird. Das Qualitätssicherungssystem (QSS) der JMLU beinhaltet alle inhaltlichen Maßnahmen, die vom Qualitätsmanagement (QM) der JMLU umgesetzt werden, weshalb das QSS ein integraler Bestandteil der Gesamtstrategie des QM der JMLU ist, die auf den Inhalten des Entwicklungsplans und der Satzung und der darin abgebildeten langfristigen institutionellen Zielsetzungen basiert.

Die Strategie des QM zielt mit seinem QSS auf die Weiterentwicklung von Studiengängen, Lehre, Forschung und Administration ab, für welche sich das Vizerektorat für Forschung und Qualitätssicherung einerseits sowie die Kommission für Evaluation und Qualitätssicherung (KEQ) anderseits verantwortlich zeichnen. Dies geschieht unter Einbindung von Vertreter:innen aus den Bereichen Studiendekan:innen, StudierendeLehrende sowie Administration in wechselseitiger Mitverantwortung.

Gemäß des PDCA-Zyklus (PLAN, DO, CHECK, ACT) wird die Strategie der Qualitätssicherung mittels interner und externer Qualitätssicherungsmaßnahmen  kontinuierlich evaluiert, verbessert und weiterentwickelt. Jene Maßnahmen, welche schließlich zur Umsetzung kommen, werden zusätzlich in längerfristigen Zyklen in ihrer Wirksamkeit überprüft. Die angewendeten Verfahren orientieren sich an internationalen Maßstäben, insbesondere am Handbuch für interne Qualitätssicherung in der höheren Musikausbildung der Association Européenne des AEC. Interne Prozesse basieren auf Steuerungsinstrumenten (schriftliche Regelwerke und digitale Tools) und Maßnahmenableitungen aus den Ergebnissen regelmäßig durchgeführter Evaluierungen (vgl. Qualitätshandbuch). Externe Prozesse basieren auf gesetzlichen Vorgaben und Kooperationen im universitären Studien- und Forschungsbetrieb sowie Veranstaltungswesen und beinhalten Peer-Review, Weiterbildungsangebote und externe Beratung (etwa in universitären Netzwerken und durch externe Fachpersonen, vgl. Qualitätshandbuch).  

Die Reakkreditierung durch die AQ Austria repräsentiert einen wesentlichen Aspekt der externen Qualitätssicherung. Die Ergebnisberichte aus diesen Prozessen werden laufend an die zuständigen Gremien der JMLU kommuniziert und am Ende des Studienjahres gesammelt im Jahresbericht des QM veröffentlicht.

Die regelmäßigen Sitzungen der StuFko (BA-M und BA-ME), der fächerübergreifenden StuFko/fü (MA-M und MA-ME) sowie die kontinuierlichen Teamsitzungen des Verwaltungspersonals fungieren dabei als Schnittstellen zwischen den Perspektiven von Mitgliedern des Rektorats, des erweiterten Rektorats sowie den Mitgliedern der KEQ, welche sich aus dem Personal der oben genannten Bereiche zusammensetzt.

Die KEQ gewährleistet periodische Evaluationen der Qualität der Lehrveranstaltungen und der Studienzweige sowie der institutionellen Strukturen und Prozesse sowie des gesamten Leistungsspektrums der Universität. Die Begutachtung der Studienzweige und der institutionellen Strukturen und Prozesse findet als Kombination von interner und externer Evaluation nach den Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG 2015) statt. Die Handlungskriterien, Abläufe und Strukturierung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems sowie die Verfahren, die Auswertung ihrer Ergebnisse und die Berichterstattung über die beschlossenen Konsequenzen sind in einer Evaluierungsordnung geregelt (siehe Satzung, Anhang 4). Die Evaluierungsgegenstände betreffen:

  • Lehre, EEK, AR sowie musikwissenschaftliche und pädagogische Forschung
  • Studienpläne samt ihren Teilmodulen
  • Berufungs- und Studienordnungen
  • Sonstige Maßnahmen im Bereich der Studienorganisation, insbesondere die Einrichtung oder Auflassung eines Studienzweiges
  • Studien- und Prüfungsbetrieb
  • Administration
  • Strukturelle Maßnahmen

Die Studien an der JMLU sind hinsichtlich der Erreichung der Bildungsziele und der Erfüllung der Lehraufgaben in seiner Gesamtheit, d.h. in den Bereichen der Lehre, der EEK, der Forschung, sowie der Administration einer regelmäßigen Evaluierung hinsichtlich Effektivität und Effizienz zum Zweck der Qualitätssicherung und -verbesserung zu unterziehen.

Die Evaluierung durch die Studierenden ist ein wichtiges Element im Qualitätsmanagement von Studium und Lehre. Für diesen dialogorientierten Prozess werden Lehrveranstaltungen regelmäßig durch Studierenden bewertet, da erfolgreiches Lehren und Lernen eines nachhaltigen Vertrauensverhältnisses zwischen den Lehrenden und den Studierenden bedürfen. Für einen erfolgreichen Lernprozess sind Studierende und Lehrende in ihrer jeweils spezifischen Rolle gemeinsam verantwortlich. Die Einhaltung der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen wird durch entsprechende jährliche Evaluierungszyklen durch die KEQ gewährleistet.

Gemäß dem gesetzlich verankerten Leitziel forschungsgeleiteter Lehre stehen EEK, AR sowie musikwissenschaftliche und pädagogische Forschung an der JMLU in enger Beziehung zu Studium und Lehre. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Rektorats zu den Leitzielen der Universität erstellt die StuFKo Vorschläge für das Forschungskonzept und reicht diese beim Rektorat ein. Entsprechend der Zielsetzungen und Leitbilder des Forschungskonzepts ist die Qualität der Forschung an internationalen Maßstäben orientiert und in Peer-Review Systeme des internationalen Publikations- und Konferenzbetriebs eingebunden.

Die Sicherstellung entsprechender qualitativen Vorgaben an der JMLU erfolgt durch eine Reihe von internen und externen Regelwerken, Evaluierungszyklen und konkreten Maßnahmen zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und akademischer Integrität (siehe Qualitätshandbuch und weiter unten).

2. Überprüfung der Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems (QSS)

Zur Überprüfung der Wirksamkeit des QSS wird im Studienjahr 2021/22 erstmals ein umfassendes internes Audit unter Einbeziehung aller Universitätsangehörigen sowie eines externen Fachgutachtens durchgeführt. Die Wirksamkeitsüberprüfung steht im Verantwortungsbereich des Vizerektorats für Forschung und Qualitätssicherung. Die ersten Zwischenergebnisse ermöglichen die Überarbeitung der im Qualitätshandbuch abgebildeten Prozesse zur Qualitätssicherung einschließlich einer Anpassung an die gelebte universitäre Praxis und die Erfordernisse zur Weiterentwicklung der Lehre, der EEK, von AR sowie der musikwissenschaftlichen und pädagogischen Forschung. Im Zuge des Audits erfolgte die erstmalige Evaluierung der Studiengänge, aus der wesentliche Impulse für den Aufbau eines künstlerischen Doktoratsstudiums als wesentliches Entwicklungsziel hervorgingen. Zukünftige Evaluierungen der Studiengänge an der JMLU sollen im Zyklus von drei Jahren im Verantwortungsbereich des Vizerektorats für Forschung und Qualitätsmanagement weitergeführt werden.

Die Satzung der JMLU beschreibt die übergeordneten, strukturellen Rahmenbedingungen zur Qualitätssicherung einschließlich der Zuständigkeiten von Gremien. Die Qualitätsziele ergeben sich aus den universitären Leitzielen im jeweils gültigen Entwicklungsplan. Die Prozesse zur Qualitätssicherung werden durch schriftliche Regelwerke wie Satzung, Geschäftsordnungen, Verträge, Organisationshandbuch, Besetzungs- und Studienordnungen, Ausschreibungstexte, Lehrpläne, Leitfäden, Prüfungshandbuch und Evaluierungsbögen gesteuert und durch Protokolle und Berichtwesen dokumentiert. Digitale Tools wie Homepage, das JAMONLINE Intranet, die LMS Moodle, das Umfrageinstrument LimeSurvey und das JAM Online Research Repositorium (JORR) zur Forschungsdokumentation dienen der qualitätsvollen Verwaltung im Studien- und Forschungsbetrieb, zur Information über interne Qualitätssicherungsmaßnahmen und zur effizienten Durchführung von entsprechenden Maßnahmen gemäß der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).

3. Qualitätsstrategie im Entwicklungszeitraum 2023-2029

Die Qualitätsstrategie im Entwicklungszeitraum 2023-2029 beinhaltet die Fortführung der bewährten Prozesse und Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie die regelmäßige Weiterentwicklung entlang der universitären Leitziele, wissenschaftlicher Grundlagen und in Anpassung an Ressourcen der Universität und Bedürfnisse von Universitätsangehörigen, Gesellschaft und Musikwirtschaft. Strukturen und Verfahren zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und akademischer Integrität bestehen grundsätzlich in der Form von Leitfäden und Schulungsangeboten für Studierende und Mitarbeiter:innen, in der internen qualitativen Überprüfung von Abschlussarbeiten sowie der externen Qualitätssicherung durch Peer-Review in der facheinschlägigen akademischen Community.

Die Überprüfung der Wirksamkeit des QSS wird jährlich durch die KEQ mittels Umfragen und Evaluierungen gemäß den Kriterien der Akkreditierungsverordnung der AQ Austria durchgeführt und im Jahresbericht dokumentiert. Zusätzlich wird das QSS im Abstand von 3 Jahren einem umfassenden internen Audit im Verantwortungsbereich des Vizerektorats für Forschung und Qualitätssicherung unterzogen, um Änderungen im Entwicklungsplan berücksichtigen zu können (2022, 2025 bzw. 2028).

Das im Studienjahr 2019/20 erstmals geplante externe Audit durch MusiQuE (Music Quality Enhancement - http://www.musique-qe.eu/) musste aufgrund der COVID-19 Pandemie verschoben werden und ist für 2023 vorgesehen. Die Zyklen der Evaluierungen und Wirksamkeitsüberprüfung sind in folgenden Grafiken dargestellt:

4. Jährliche Evaluierungen und Wirksamkeitsüberprüfung

Jährliche Evaluierung und Wirksamkeitsprüfung

5. Internes Audit

Internes Audit

6. Externe Evaluierung durch MusiQuE

Externe Evaluierung durch MusiQuE

Die Evaluierungsergebnisse werden zeitnah an die zuständigen Gremien (erweitertes Rektorat, StuFko bzw. Trägerorganisation) zur Ausarbeitung von verbindlichen Maßnahmen übermittelt. Über die Maßnahmen, welche auf der Grundlage der Ergebnisse der KEQ getroffen werden, wird die KEQ seitens des Rektorats in Kenntnis gesetzt. Die Universitätsangehörigen werden via universitätsinternen Mitteilungsblättern informiert. 

7. Weiterentwicklung qualitätsgesicherter Studienangebote

Da die Grundlage der Finanzierung der JMLU aus Einnahmen kostenpflichtiger Studienangebote besteht, erfolgt die Weiter- und Neuentwicklung von Studiengängen neben qualitativen Maßstäben auch aus der Perspektive der finanziellen Bedeckbarkeit bzw. der zu erwartenden Nachfrage durch Studienbewerber. In Ergänzung zu den Kernaktivitäten der JMLU laut Entwicklungsplan aus der Erstakkreditierung besteht Übereinkunft zur Weiterentwicklung in mehreren Lehr- und Forschungsbereichen.

Aus den Erfahrungen der JMLU bzw. deren Mitarbeiter*innen im Umgang mit Einschränkungen durch die COVID-19 Pandemie wird die Entwicklung aller Studiengänge eine Überprüfung der Vorteile von Angeboten im E- und Online bzw. Blended Learning Modus einschließen. Dies betrifft sowohl den Lehr- und Lernbetrieb als auch das Prüfungswesen. Der Ausbau digitaler Lehr- und Lernmittel und entsprechender didaktischer Schulungen ist unmittelbar zu erwarten und wird in der Entwicklung der Qualitätsstrategie Berücksichtigung finden.

8. Kommission für Evaluation und Qualitätssicherung (KEQ) und Aufgaben 

Die Organisation von periodischen Evaluationen der Qualität der Lehrveranstaltungen und der Studienzweige sowie der institutionellen Strukturen und Prozesse sowie des gesamten Leistungsspektrums der Universität. Die Begutachtung der Studienzweige und der institutionellen Strukturen und Prozesse findet als Kombination von interner und externer Evaluation nach den European Standards and Guidelines for Quality Assurance statt. Die Handlungskriterien, Abläufe und Strukturierung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems sowie die Verfahren, die Auswertung ihrer Ergebnisse und die Berichterstattung über die beschlossenen Konsequenzen sind in einer Evaluierungsordnung [siehe Abschnitt 6.1] geregelt.

  • Die aus der Ergebnisauswertung resultierenden Empfehlungen / Maßnahmen gelangen durch Erlass des Rektorats in Umsetzung.
  • Die Vermittlung von Angeboten zur Weiterbildung des wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Personals. Die Bedingungen für die Teilnahme an den Weiterbildungsmaßnahmen werden durch Erlass des Rektorats geregelt. 
Die Mitglieder der KEQ

2 Studiendekane 

  • Monika Herzig
  • Miroslav Mirosavljev

2 Studierendenvertreter*innen

  • Ursula Erhart
  • Sebastian Oszwald 

 2 Lehrende

  • Johannes Steiner (Leitung/Vorsitzender)
  • Stefan Heckel

1 Administration       

  • Elke Withalm